Die europäischen Gütesiegel
für landwirtschaftliche Produkte

Die Gütesiegel g.U. und g.g.A. werden von der EU vergeben, um Lebensmittelsicherheit und geografische Herkunft der Produkte zu garantieren. Gleichzeitig werden dadurch die Umwelt geschützt und traditionelle Produktionsmethoden gefördert.

G.U.
Geschützte
Ursprungsbezeichnung

Das EU-Gütesiegel g.U. wird nur an solche Produkte vergeben, die in einem genau abgegrenzten Gebiet und nach einem bestimmten Herstellungsverfahren produziert werden. Dabei dürfen nur anerkannte Produktionsmethoden und Zutaten aus der Region eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um Produkte, deren Eigenschaften wesentlich oder ausschließlich von ihrer geografischen Herkunft abhängen. Produkte mit dem Gütesiegel g.U. sind strengen Auflagen unterworfen und sind mit dem hier abgebildeten g.U.-Logo zu kennzeichnen.

G.G.A.
Geschützte
Geografische angabe

Das Gütesiegel g.g.A. erhalten Produkte, deren Qualität oder Image untrennbar mit dem Ort oder der Region verbunden ist, wo zumindest ein Abschnitt des Produktionsprozesses (Herstellung, Verarbeitung) erfolgt. Die dabei verwendeten Zutaten müssen nicht unbedingt aus diesem genau abgegrenzten Gebiet stammen. Produkte mit dem Gütesiegel g.g.A. unterliegen strengen vorgegebenen Auflagen und sind mit dem hier abgebildeten g.g.A.-Logo zu kennzeichnen.

Produkte mit den Gütesiegel g.U. und g.g.A., deren Ursprungsregion in Südtirol liegt

Die zwei Südtiroler Produkte veranschaulichen die Bedeutung und die Funktionsweise von Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel in der Europäischen Union. Sie sind Gegenstand eines Maßnahmenprogramms, das von der Europäischen Kommission mitfinanziert und in Italien, Deutschland und Frankreich umgesetzt wird. Ziel ist es, Verbraucher über die Vorzüge europäischer landwirtschaftlicher Produkte zu informieren.